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Urlaubsanspruch: Kann ich in Kurzarbeit Urlaub nehmen?

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Lockdown und Ausgangsbeschränkungen: Auch 2021 sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin viele Beschäftigte in Kurzarbeit.
Berlin (dpa/tmn) – Zahlreiche Beschäftigte können aufgrund des anhaltenden Lockdowns nicht oder nur reduziert arbeiten – und erhalten weiter Kurzarbeitergeld. Können sie trotzdem Urlaub nehmen? Ja. Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einemFAQ. Der Urlaub werde dann vom Arbeitgeber mit Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe vergütet. Verhindern von Arbeitsausfall Einschränkend ist zu sagen: Kurzarbeit dient dazu, einen Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Arbeitgeber bekommen Kurzarbeit deshalb in der Regel nur dann von der Agentur für Arbeit gebilligt, wenn sie alles getan haben, um einen Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern.

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