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Neue Vertragsregeln für Verbraucher

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Der Bundestag hat in der Nacht mehrere Gesetze für einen verbesserten Verbraucherschutz auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen Neuerungen bei Verträgen. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Der Bundestag hat in der Nacht mehrere Gesetze für einen verbesserten Verbraucherschutz auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen Neuerungen bei Verträgen. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick. Der Bundestag hat in der Nacht abschließend über vier Vorlagen zum Verbraucherschutz abgestimmt, über die er in erster Lesung bereits im Februar debattiert hatte. Dabei geht es um einen verbesserten Schutz bei Langzeitverträgen, etwa mit Mobilfunkbetreibern. Auch der Wechsel von Strom- und Gaslieferanten soll besser geregelt werden. Außerdem ist eine Update-Pflicht für digitale Geräte vorgesehen. Langzeitverträge – etwa mit Mobilfunkanbietern, Energieversorgern oder auch in Fitnessstudios – sollen nicht mehr automatisch verlängert werden. In der Regel dürfen Verträge künftig zudem nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf als der Vertrag mit längerer Laufzeit. Auch bei Anschlussverträgen darf der Preis nicht um mehr als 25 Prozent angehoben werden. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen “Kündigungsbutton” geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.

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