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BGH: Mordurteil gegen NSU-Terroristin Zschäpe ist rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision von NSU-Terroristin Beate Zschäpe verworfen. Damit ist sie rechtskräftig verurteilt. Das Oberlandesgericht München hatte sie 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Karlsruhe. Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. “Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.” Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. seien rechtskräftig. Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt.

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