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Keine einstweilige Verfügung wegen Korruptions-Tweet zu Blümel

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Ein Twitter-Nutzer hatte die ÖVP unter anderem als „korrupt und machtgeil“ bezeichnet. Vom Straflandesgericht wurde er wegen übler Nachrede verurteilt. Das Handelsgericht Wien kommt zu einem…
Ein Twitter-Nutzer hatte die ÖVP unter anderem als „korrupt und machtgeil“ bezeichnet. Vom Straflandesgericht wurde er wegen übler Nachrede verurteilt. Das Handelsgericht Wien kommt zu einem anderen Urteil – beide sind nicht rechtskräftig. Das Handelsgericht Wien hat einem Antrag von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer wegen Korruptionsvorwürfen nicht stattgegeben. Ende August war der Mann dafür vom Straflandesgericht wegen übler Nachrede – nicht rechtskräftig – verurteilt worden. Das Handelsgericht sah in dem Tweet dagegen ein “gerechtfertigtes Werturteil”, auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, berichtet der Online-“Standard”.

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