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Linke: Hilfsbedürftige haben Nachteile durch gesenkte Mehrwertsteuer im Pandemiejahr

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Die Absenkung der Mehrwertsteuer in den Pandemiemonaten Juli bis Dezember 2020 hat negative Folgen für Hilfsbedürftige. Die Berechnung der sogenannten Regelbedarfe basiert auch auf diesem Zeitraum – somit steigen die an das Preisniveau angepassten Sätze geringfügiger als normalerweise. Die Linke kritisiert, dass der Bundesrat die entsprechende Verordnung ohne Korrektur beschließen will.
Berlin. Die Linke im Bundestag wirft der Bundesregierung vor, die Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 für Sozialkürzungen zu nutzen. Anlass ist der Freitag im Bundesrat geplante Beschluss, die Regelbedarfe für Hilfsbedürftige ab 2022 anzupassen. Betroffen sind davon rund 6,8 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die zum Beispiel Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sowie als Erwerbslose beziehen. Die Berechnung der Bundesregierung basiere auf einem Sondereffekt der Corona-Pandemie und führe somit zu einer „Verzerrung“, sagte Linken-Politikerin Katja Kipping dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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