Die Deutsche Umwelthilfe will den Betrieb der Ostseepipeline stoppen und zieht vor Gericht, um eine Prüfung der Methan-Emission zu erwirken. Die Klage wird abgewiesen. Doch die Klimaschützer sehen noch Chancen für ihr Vorhaben.
Die Deutsche Umwelthilfe will den Betrieb der Ostseepipeline stoppen und zieht vor Gericht, um eine Prüfung der Methan-Emission zu erwirken. Die Klage wird abgewiesen. Doch die Klimaschützer sehen noch Chancen für ihr Vorhaben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage im Zusammenhang mit der Gaspipeline Nord Stream 2 vor Gericht gescheitert. Die Klage sei nach Auffassung des Gerichts nur teilweise zulässig und – soweit zulässig – unbegründet, sagte Klaus Sperlich, der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Die Klage richtete sich gegen das Bergamt Stralsund, das Anfang 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt hatte.