Ein Gutachten im Auftrag der ÖVP sieht keinen Tatverdacht in der Umfragen-Causa gegen Sebastian Kurz. Strafrechtsprofessor Peter Lewisch wirft den Ermittlern Spekulation vor.
Mit einem Rechtsgutgachten startet die ÖVP einen weiteren Entlastungsversuch für ihren in Korruptionsermittlungen verstrickten Parteichef Sebastian Kurz. In dem von Parteianwalt Werner Suppan in Auftrag gegebenen 17-seitigen Gutachten schreibt der Wiener Strafrechtsprofessor Peter Lewisch, dass sich die von der WKStA behauptete konkrete Tatverdacht gegen Kurz “in keiner Weise nachvollziehen” lasse. Er wirft den Ermittlern “Spekulationen und Mutmaßung” vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht dem Verdacht nach, dass der frühere Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid bei den Meinungsforscherinnen Sophie Karmasin und Sabine Beinschab mutmaßlich manipulierte Umfragen in Auftrag gab, die dann in “Österreich”-Medien erschienen sein sollen – bezahlt vom Finanzministerium mittels “Scheinrechnungen”. Als Profiteur und Drahtzieher hinter dem System vermuten die Ermittler Kurz, dessen Übernahme der ÖVP und in weiterer Folge auch des Kanzleramts damit unterstützt werden sollte.