Ab Sonntag kann in Österreich gelockert werden. ÖVP, Grüne und SPÖ gaben am Freitag im Hauptausschuss des Nationalrates der neuen Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung ihren Segen, teilte die Parlamentskorrespondenz am Abend mit. Veranstaltungen dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden, gleiches gilt für die Öffnungszeiten der Gastronomie. Neu ist, dass in Spitälern nun wieder ein Besuch pro Tag, nicht nur einer pro Woche möglich ist.
Nicht alle Bundesländer werden die Möglichkeit zur Öffnung gleich ab dem ersten Tag nützen. Mit Sonntag starten nur die beiden Hochinzidenzländer Vorarlberg und Tirol sowie das Burgenland in vollem Ausmaß. Die anderen Länder warten vor allem bei Gastronomie und Tourismus ab und öffnen umfassend erst am Freitag (17. Dezember) bzw. im Fall Wiens überhaupt erst eine Woche später. Im ganzen Land fixiert wird, dass in praktisch jedem Freizeit-Bereich wieder eine Kontaktdaten-Registrierung erforderlich ist. Für die Gastronomie gelten einigermaßen bekannte Regeln. Nachtgastronomie ist durch die 23 Uhr-Sperrstunde ausgeschlossen, dazu kommt ein Verbot des Barbetriebs. Im Stehen kann nur im Freien konsumiert werden. Die Maske darf man nur am Verabreichungsplatz abnehmen. Dazu gilt wie überall, wo es nicht um Lebensnotwendiges gibt, eine 2G-Voraussetzung. Das heißt, man muss geimpft oder genesen sein. Einzig bei der Abholung von Speisen gilt 2G nicht. Ebenfalls aus früheren Zeiten bekannt sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Hotellerie.