Die Bundesregierung wird Bürger, die in der Ukraine im Krieg kämpfen wollen, nicht von einer Ausreise abhalten – unabhängig davon, ob sie sich der russischen oder ukrainischen Seite anschließen. Eine Personengruppe werde man von einer Kampfbeteiligung jedoch hindern.
Die Bundesregierung wird deutsche Staatsbürger, die in die Ukraine reisen und dort kämpfen wollen, wohl nicht von diesem Vorhaben abhalten können. Eine juristische Verfolgung sei völkerrechtlich und strafrechtlich nicht vorgesehen – egal, ob Deutsche sich der ukrainischen oder russischen Seite anschließen. Das teilten das Innenministerium sowie das Verteidigungsministerium dem „ Tagesspiegel “ auf Anfrage mit. Die Beteiligung an Kriegsverbrechen schließt das jedoch aus. Bundesregierung wird kampfwillige Bürger nicht an Ausreise hindern – mit einer Ausnahme In jedem Falle wolle die Regierung jedoch Extremisten von Kampfbeteiligungen abhalten, hieß es zuletzt. Sollten „Reiseabsichten deutscher Staatsangehöriger mit extremistischer Gesinnung“ bekannt werden, die an militärischen Übungen oder Kämpfen in der Ukraine oder Russland teilnehmen wollen, werde die Bundespolizei intervenieren.