Kann ein Energieanbieter aufgrund einer Insolvenz Gas oder Strom nicht mehr liefern, rutschen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Doch durch eine Gesetzesanpassung könnte das teuer werden.
Erstellt: 29.07.2022, 16:28 Uhr
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Kann ein Energieanbieter aufgrund einer Insolvenz Gas oder Strom nicht mehr liefern, rutschen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Doch durch eine Gesetzesanpassung könnte das teuer werden.
Hannover – Die gute Nachricht vorweg – auch bei Insolvenz eines Energieanbieters erhalten Verbraucher weiterhin Gas und Strom. Die Lieferung erhalten sie in Form der sogenannten Ersatzversorgung. Sie greift automatisch, wenn der eigene Anbieter ausfällt und der Lieferant das Netznutzungsrecht verliert.
Idealerweise suchen sich Verbraucher in so einem Fall aber möglichst zeitnah einen neuen Gas- oder Strom-Anbieter, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.