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Lauterbach: "Es wird auch sehr viel Verwirrung gestiftet"

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Nach Kritik am Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes erklärt Gesundheitsminister Lauterbachm im ZDF, wieso Masken-Ausnahmen sinnvoll sind.
Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann sollen beim neuen Infektionsschutzgesetz einige Dinge bundeseinheitlich geregelt werden. Die Länder erhalten zudem Spielräume für zusätzliche Maßnahmen. Noch ist das ein Entwurf, der vom Kabinett, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss. Demnach gibt es:
Die FFP2-Maskenpflicht im Luftverkehr sowie im öffentlichen Personenfernverkehr, also vor allem Fernzügen, wird beibehalten. Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll zudem eine Testnachweispflicht gelten. Von der Testpflicht können aber insbesondere Menschen, die innerhalb der zurückliegenden drei Monate vollständig geimpft wurden oder genesen sind, ausgenommen werden.
Die Länder können mit Blick auf die ab Herbst erwartete neue Infektionswelle weitergehende Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere Bereiche der kritischen Infrastruktur zu schützen. Dies sind insbesondere eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

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