Im Tauziehen um beschlagnahmte Geheimpapiere rief Donald Trump auch das Oberste Gericht an. Doch die Richter ließen den Ex-Präsidenten abblitzen. Jetzt darf das US-Justizministerium schneller weiterermitteln.
Erstellt: 14.10.2022, 03:40 Uhr
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Im Tauziehen um beschlagnahmte Geheimpapiere rief Donald Trump auch das Oberste Gericht an. Doch die Richter ließen den Ex-Präsidenten abblitzen. Jetzt darf das US-Justizministerium schneller weiterermitteln.
Washington – Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat im Streit über die Auswertung bei ihm beschlagnahmter Geheimunterlagen den nächsten juristischen Rückschlag erlitten. Das Oberste Gericht wies einen Eilantrag des Ex-Präsidenten ab, rund 100 geheime Dokumente erst von einem Sonderprüfer untersuchen zu lassen, bevor sie von Ermittlern verwendet werden könnten.
Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Unter den – dem FBI zufolge – Tausenden Unterlagen waren rund 100 als geheim gekennzeichnete Dokumente. Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben.