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Bayerns Corona-Ausgangssperre war nicht rechtmäßig

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Sport im Freien ist erlaubt, das Verweilen auf der Parkbank verboten – solche strengen Regeln herrschten zeitweise in Bayern aus Angst vor Ansteckung mit Covid-19. Diese Grundrechtseingriffe waren unverhältnismäßig, entscheidet das oberste deutsche Verwaltungsgericht.
Sport im Freien ist erlaubt, das Verweilen auf der Parkbank verboten – solche strengen Regeln herrschten zeitweise in Bayern aus Angst vor Ansteckung mit Covid-19. Diese Grundrechtseingriffe waren unverhältnismäßig, entscheidet das oberste deutsche Verwaltungsgericht.
Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie sind rechtmäßig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere Fälle sein.
Die Bundesrichter hatten Klagen gegen die Regelungen auf dem Tisch, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen hatten.

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