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Dickes Geld-Plus für Parteien ist verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.Union und SPD beschlossen satte Aufstockung
Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die satte Aufstockung beschlossen.

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