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Personalisierte Werbung gestoppt: 390 Millionen Euro Strafe für Facebook-Mutter Meta

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Nach einem Spruch der irischen Datenschutzbehörde muss der US-Konzern Meta die Nutzer seiner Plattformen künftig fragen, ob persönliche Daten genutzt werden dürfen. Ins Rollen gebracht hat den Fall der Datenschützer Max Schrems.
Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung sollten EU-Bürger wieder mehr Kontrolle über die von ihnen gesammelten Daten bekommen. Vor allem sollten sie auch das Sammeln von Daten unterbinden können, das bedeutet, dass Webseiten-Anbieter aktiv eine Zustimmung einholen müssen.
Der Meta-Konzern (Facebook, Instagram, WhatsApp) hat sich für einen anderen Weg entschieden und 2018 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und über diesen Weg versucht, die Zustimmung der Nutzer zur Datensammlung einzuholen. Die Datenschutz-NGO Noyb von Max Schrems hat gegen dieses Verhalten bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt.
Die irische Behörde wollte diese Beschwerde ursprünglich ablehnen, wurde aber von den Datenschutzbehörden der anderen EU-Staaten überstimmt, sodass es nun zu einer Entscheidung gegen den US-Konzern kam.

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