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Preisbremse, Maskenpflicht, Energiepauschale: Das ändert sich im März

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Das Frühjahr bringt für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Geld: Im März treten die Energiepreisbremsen in Kraft. Auch an anderer Stelle gibt es Erleichterungen.
Mit dem Frühlingsbeginn wird wieder an der Uhr gedreht: Ende März kommt auf die Menschen in Europa die Zeitumstellung zu. Ein hübscher Merksatz: Zum Winter kommen die Balkonblumen besser ins Haus, übersetzt: Die Uhr eine Stunde zurückstellen. Zum Frühjahr können die Blumen wieder vor die Fenster, also: Die Uhr vorstellen.
Was sonst noch im März zu erwarten ist – ein Überblick:
Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nichts tun – Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.
Anträge für 200-Euro-Pauschale
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung.

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