Nach welchem Wahlrecht die Bundestagsabgeordneten gewählt werden, schreibt das Grundgesetz nicht vor. Jetzt tritt ein neues Recht in Kraft – wenn Karlsruhe nicht dazwischenfunkt.
Nach welchem Wahlrecht die Bundestagsabgeordneten gewählt werden, schreibt das Grundgesetz nicht vor. Jetzt tritt ein neues Recht in Kraft – wenn Karlsruhe nicht dazwischenfunkt.
Heute, 07:25 Uhr
Nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur umstrittenen Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereiten deren Gegner ihre Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor.
„Wir werden alle Hebel nutzen, damit diese Manipulation des Wahlrechts gestoppt wird“, erklärte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt. Man werde umgehend eine Klage in Karlsruhe einreichen.
Dobrindt kritisierte Steinmeier: „Ich bedaure, dass der Bundespräsident seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, auf ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht hinzuwirken.“
Allerdings hatte das Bundespräsidialamt am Donnerstag deutlich gemacht, dass Steinmeier das Gesetz sehr wohl für verfassungskonform halte und keine verfassungsrechtlichen Bedenken habe. Es verwies darauf, dass der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts frei in der Ausgestaltung des Wahlrechts sei.
Politische Erwägungen seien nicht Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen.
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Deutschland — in German Umstrittene Wahlrechtsreform: Gegner planen Klage vor Verfassungsgericht