Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durfte der Haushaltsausschuss das Büro von Altkanzler Schröder im Bundestag stilllegen. Nun hat der 79-Jährige dagegen Berufung eingelegt – der Rechtsstreit geht weiter.
Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durfte der Haushaltsausschuss das Büro von Altkanzler Schröder im Bundestag stilllegen. Nun hat der 79-Jährige dagegen Berufung eingelegt – der Rechtsstreit geht weiter.