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Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz?

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Einfach beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Die Bundesregierung will das möglich machen. Für Betroffene eine große Erleichterung. Kritik gibt es trotzdem.
Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz?
Einfach beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Die Bundesregierung will das möglich machen. Für Betroffene eine große Erleichterung. Kritik gibt es trotzdem.
Berlin – Es war ein zäher Kampf, doch künftig soll jeder Mensch in Deutschland seinen eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und ändern können. Das Bundeskabinett will heute das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen. Was heißt das konkret?
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.
Wie funktioniert das Gesetz genau?
Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob Betroffene sich bereits medizinischen Behandlungen zur Geschlechtsangleichung unterzogen haben oder nicht.
Dürfen Minderjährige sich auch Geschlecht und Vornamen aussuchen?
Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag nicht selbstständig ändern. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden.
Was war denn die bisherige Regelung in Deutschland?
Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz.

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