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Bundestag setzt Schuldenbremse für Haushaltsjahr 2023 aus

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Der Bundestag hat am Freitag eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Damit reagiert das Parlament auf das Karlsruher Haushaltsurteil und schafft die Voraussetzung für einen Nachtragshaushalt, über den ebenfalls noch am Freitag abgestimmt werden soll. Bereits aufgenommene Kredite unter anderem für die Energiepreisbremsen werden so nachträglich rechtlich abgesichert. Die geplante Neuverschuldung liegt dann insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.

Der Bundestag setzt die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge aus. Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können – und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, “die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen”.

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