Die AfD wehrt sich gegen Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2022.
Die AfD wehrt sich gegen Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2022. Vor Gericht will die Partei die Löschung von Passagen zu rechtsextremistischen Mitgliedern durchsetzen. Ohne Erfolg.
Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil rechtsextremistischer Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, hieß es. Im Bericht hieß es, die Partei habe “gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen” beziehungsweise “von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder”.