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Berliner Grüne lassen offenbar Seda Başay-Yıldız als Kandidatin fallen

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Die Rechtsanwältin wurde von den Berliner Grünen als Kandidatin für das Verfassungsgericht vorgeschlagen. Nun macht die Fraktion offenbar einen Rückzieher.
Stand: 21.06.2024, 19:10 Uhr
Von: Erkan Pehlivan
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Die Frankfurter Rechtsanwältin wurde von den Berliner Grünen als Kandidatin für den Berliner Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen. Nun macht die Fraktion offenbar einen Rückzieher.
Berlin – Mehrere Richterstellen am Berliner Verfassungsgerichtshof sollen neu besetzt werden. Dazu haben die Fraktionen eigene Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Geht es um die Kandidatin der Grünen-Fraktion, blockiere die CDU seit Monaten den Personalvorschlag, wie verschiedene Medien berichtet hatten. Laut Tagesspiegel verzichten jetzt die Berliner Grünen auf die Nominierung von Seda Başay-Yıldız für den Berliner Verfassungsgerichtshof.
Grund für die Blockade der CDU soll vor allem ein ehemaliger Mandant der Rechtsanwältin sein: Başay-Yıldız hatte 2018 als Strafverteidigerin den Islamisten Sami A. vertreten, dessen Abschiebung nach Tunesien im selben Jahr vom Oberverwaltungsgericht Münster für „evident rechtswidrig“ erklärt worden war. „Anfang der Woche berichtete der Tagesspiegel mit Bezug auf Sicherheitskreise zudem, die Bedenken gegenüber der Kandidatur beruhten auf persönlichen Kontakten“, so das Blatt.
Auf Anfrage von FR.de von IPPEN.MEDIA zu den Hintergründen wollte die Berliner CDU-Fraktion keine Details bekannt geben. „Über einzelne Namen, Kandidaten oder Kandidatinnen werde ich selbstverständlich schon allein aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Vertraulichkeit keine Aussage machen“, teilte das Büro des Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden, Dirk Stettner, mit. Man befinde sich in guten Gesprächen und sei optimistisch, dass man noch vor der Sommerpause „ein gutes gemeinsames Tableau hervorragender Juristen und Juristinnen vorstellen und dann auch wählen“ könne.
Dass eine Kandidatin für den Richterposten am Berliner Verfassungsgericht ausgeschlossen wird, weil sie ihrer Tätigkeit als Strafrechtsverteidigerin nachgekommen ist, können einige Rechtsexperten nicht nachvollziehen.

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