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Urteil: Haftstrafe für Hamburger Flughafen-Geiselnehmer

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Der Angeklagte drohte am Hamburger Flughagen, sich mit seiner vierjährigen Tochter in die Luft zu sprengen. Jetzt wurde er verurteilt.
Berlin. Der Angeklagte drohte am Hamburger Flughagen, sich mit seiner vierjährigen Tochter in die Luft zu sprengen. Jetzt wurde er verurteilt.
Im Prozess um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen wurde der 35-jährige Angeklagte am Dienstag wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig gesprochen. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „Wahnsinnstat“.

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