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Stutthof-Prozess: BGH verhandelt Revision ehemaliger KZ-Sekretärin

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Ist die Quickbornerin Irmgard F. schuldig oder muss die mittlerweile 99 Jahre alte ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof doch freigesprochen werden? Ihr Anwalt hatte Revision eingelegt. Diverse Rechtsfragen seien noch zu klären. Heute verhandelt der 5. Strafsenat am Bundesgerichtshof in Leipzig über den Fall.
von Corinna Below
Es gehe ihm nicht darum, “auf Biegen und Brechen” einen Freispruch zu erwirken, so der Anwalt der verurteilten Quickbornerin Irmgard F., Wolf Molkentin, auf Nachfrage von NDR Schleswig-Holstein. Die Revision sei aus seiner Sicht aber notwendig, weil das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) wichtige Rechtsfragen in seinem Urteil nicht beantwortet habe. Die 99-jährige ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das Landgericht Itzehoe ist überzeugt, dass Irmgard F. mit ihrer Schreibtätigkeit für den Kommandanten des Lagers dazu beigetragen hat, dass Gefangene durch Vergasung und Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz getötet wurden.

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