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Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

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An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.
Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über „Remigration“ rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen Simone Baum, eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Die 64 Jahre alte Frau ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdeamt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Am 25. November vergangenen Jahres hatte sie an dem Treffen in Potsdam teilgenommen, woraufhin die Stadt mehrere außerordentliche Kündigungen ausgesprochen hatte. Die Stadt begründete das damit, dass Baum durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und der Diskussion von Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe.

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