Knapp drei Jahre zieht sich das Verfahren um die Frage, ob Alt-Bundeskanzler Schröder ein Büro im Bundestag zusteht, nun schon. Nun urteilen die obersten Verwaltungsrichter und stellen fest – man sei gar nicht zuständig. Der 81-Jährige müsse sich vielmehr ans Bundesverfassungsgericht wenden.
Knapp drei Jahre zieht sich das Verfahren um die Frage, ob Alt-Bundeskanzler Schröder ein Büro im Bundestag zusteht, nun schon. Nun urteilen die obersten Verwaltungsrichter und stellen fest – man sei gar nicht zuständig. Der 81-Jährige müsse sich vielmehr ans Bundesverfassungsgericht wenden.
Altbundeskanzler Gerhard Schröder bleibt ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag weiterhin verwehrt. Der SPD-Politiker könnte nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber versuchen, seinen Anspruch vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro stillzulegen. Er klagte dagegen.
Die Bundesrichter in Leipzig wiesen die Klage in dritter Instanz ab. Sie erklärten, dass die Verwaltungsgerichte nicht die richtige Adresse für Schröders Begehren seien. “Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden”, sagte der Vorsitzende Richter des 2.