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Asylverfahren in Deutschland: Wie konnte Anis Amri 14 Identitäten haben?

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NewsHubAnis Amri war nicht nur als islamistischer Propagandist unterwegs, sondern auch als Mann mit vierzehn Identitäten. Wie es ihm gelang, sich einen Aliasnamen nach dem anderen zuzulegen und sich dennoch unbehelligt in Deutschland aufzuhalten und hier Sozialleistungen zu beziehen, ist unerklärlich. Und er war bei weitem nicht der Einzige. Wie also kann es sein, dass Asylantragsteller mit Mehrfachidentitäten, die ihre wahre Identität verbergen, um ihre Rückführung bei Ablehnung des Asylantrags zu verhindern, nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Ziemlich einfach, denn laut Asylgesetz ist die Angabe von Aliasnamen und damit die Verschleierung der Identität keine Straftat. Nur wer jemanden dazu verleitet, kann belangt werden (Paragraf 84 AsylG).
Inzwischen aber hat es Änderungen gegeben. Im Bundeskriminalamt ist ein „Kerndatensystem“ installiert worden. Hier werden Mehrfachidentitäten endlich zentral registriert, sofern sie übermittelt werden von den Stellen, die den Fingerabdruck und die Personalien von Asylbewerbern aufnehmen.

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