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Brexit – Britisches Parlament darf mitentscheiden

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NewsHubDie britische Premierministerin Theresa May darf den Brexit nicht ohne Zustimmung des Parlaments einleiten. Dieses Urteil fällte der Oberste Gerichtshof in London – und stellt damit die britische Regierung vor Probleme.
Die Regierung und die Anwälte der Gegenseite um die Investmentmanagerin Gina Miller hatten Gelegenheit, das Urteil eineinhalb Stunden vor seiner Verkündung einzusehen. Es wird erwartet, dass Brexit-Minister David Davis gegen 13.30 Uhr im Parlament in London Stellung zu dem Urteil nimmt. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch zeigte sich Generalstaatsanwalt Jeremy Wright, der die Regierung in dem Prozess vertrat, “enttäuscht”. Die Regierung werde aber trotzdem “alles Notwendige tun”, um das Urteil umzusetzen.
Bei der Entscheidung des Gerichts ging es zunächst um das Urteil einer niedrigeren Instanz. Im November hatte der High Court dem Parlament Mitsprache zugebilligt und erklärt, dass vor dem Brexit-Verfahren ein Parlamentsvotum nötig ist.
Dagegen legte die Regierung Berufung ein. Sie argumentierte mit einem Hoheitsrecht aus dem Mittelalter, nach dem Regierungen die Handhabe über internationale Abkommen zufällt, ohne dass das Parlament zustimmen muss. Gerade in Großbritannien , das über eine viele Jahrhunderte alte Tradition des Parlaments verfügt, sorgte dies für Unmut.

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