Was, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt? Dann springt der Staat ein – und zwar künftig bis das Kind 18 Jahre alt ist. Nach langem Streit einigten sich Bund und Länder auf diese Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende.
Von Angela Ulrich, ARD-Hauptstadtstudio
So richtig begeistert sieht Manuela Schwesig zwar nicht aus. Aber die Bundesfamilienministerin ist immerhin erleichtert. Denn das jahrelange Gezerre um mehr Geld für Alleinerziehende ist zu Ende: “Damit ist jetzt Klarheit, vor allem für die Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom Vater oder der Mutter bekommen, dass wir ihren Unterhaltsvorschuss verbessern. “
Bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften bekommt ein Kind künftig staatliche Hilfe, wenn ein Elternteil – meistens der Vater – nicht zahlt. Und das Ganze ohne Begrenzung, bisher war nach maximal sechs Jahren Schluss.
Aber: Die SPD-Familienministerin muss auch Federn lassen. Denn der verbesserte Unterhaltsvorschuss kommt später als geplant – erst zum Juli statt schon zum Januar. Und: Wenn Single-Eltern komplett von Sozialhilfe leben, haben sie nur mit sehr kleinen Kindern Anspruch. Später müssen sie dann mindestens 600 Euro Verdienst beisteuern für den Unterhaltsvorschuss.