Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor (Az.: S 17 U 955/14), über die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Der Fall: Ein Fahrradfahrer nahm einem Motorradfahrer, der privat unterwegs war, die Vorfahrt. Bei seinem Ausweichmanöver stürzte der Motorradfahrer. Er verletzte sich unter anderem an den Schultergelenken. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen lehnte es ab, dieses Ereignis als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen.
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Deutschland — in German Verbraucher – Arbeitsunfall: Ausweichmanöver im Verkehr als Rettungstat