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Verbraucher: Ohne Antrag kann Jobcenter keine Hartz-IV-Leistungen gewähren

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NewsHubMainz (dpa/tmn) – Ein Jobcenter kann ohne einen entsprechenden Antrag kein Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-Leistungen) gewähren. Das gilt auch dann, wenn der Leistungsempfänger seinen Antrag aus Krankheitsgründen nicht gestellt hat.
Diese Regelung geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Mainz (Az.: S 10 AS 816/15) hervor, über den die “Neue Juristische Wochenschrift” berichtet. Schließlich kann das Jobcenter, selbst wenn es Kenntnis von der Erkrankung hat, den Antrag nicht für den Leistungsempfänger stellen.
In dem verhandelten Fall bezog der Kläger Arbeitslosengeld II. Die Leistungen wurden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Bei nahendem Ablauf eines Bewilligungszeitraums sendete das Jobcenter dem Mann ein neues Antragsformular zu.

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