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Erdogan-Klage gegen Jan Böhmermann: Teile aus "Schmähkritik" bleiben verboten

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Nach einem neuen Gerichtsurteil bleiben strittige Teile des Gedichts verboten.
Das Hamburger Landgericht hat im Zivilprozess um die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann sein Urteil gesprochen: Demnach bleiben strittige Teile des Gedichts verboten.
Damit bestätigt das Gericht eine frühere Eilentscheidung. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht in der Hansestadt. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten.
Erdogan wollte erreichen, dass das von Böhmermann am 31.

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