Fotomontagen zeigten Anas Modamani als Attentäter. Der syrische Flüchtling klagte gegen das soziale Netzwerk Facebook. Ohne Erfolg. Trotzdem machen ihm die Richter Hoffnung.
Seit Herbst 2015 ist der syrische Flüchtling Anas Modamani in Deutschland. Und seither hat er wohl mehr erlebt, als ihm lieb sein dürfte: Erst das Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, das ihn bekannt machte, dann kursierten plötzlich Fotomontagen auf Facebook, die Modamani mit Anschlägen und Verbrechen in Verbindung brachten. Der Syrer wehrte sich und klagte gegen den Internet-Giganten – mit dem Ziel, dass dieser die Falschmeldungen löschen muss.
Zumindest den ersten Teil des Prozesses hat der 19-Jährige verloren. Das Landgericht Würzburg lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook ab. Damit muss das soziale Netzwerk auf seinen Seiten weiterhin nicht aktiv nach Verleumdungen und Lügen über Modamani suchen, sondern erst handeln, wenn es rechtswidrige Inhalte gemeldet bekommt. Doch zurücklehnen kann sich das Unternehmen deswegen nicht.
Modamanis Anwalt Chan-jo Jun zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Das dürfe nicht der Weg sein, den man jedem Opfer von Verleumdung zumutet. Er sieht nun die Politik gefordert, Facebook & Co. per Gesetz zu mehr Engagement gegen Rechtsverstöße zu verpflichten. „Wir müssen erreichen, dass Facebook von sich aus rechtswidrige Inhalte löscht.