Der NRW-Sonderermittler im Fall Amri sieht keine Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Behörden. Es habe keine Möglichkeiten gegeben, Amri im Vorfeld des Anschlags von Berlin strafrechtlich zu fassen.
Experte sieht kein relevantes Fehlverhalten der Behörden
Am Montag (27.03.2017) stellte Bernhard Kretschmer in Düsseldorf sein Gutachten zum Terrorfall Amri vor. Die NRW-Landesregierung hatte den Gießener Strafrechtsprofessor im Januar als Sonderermittler beauftragt, um mögliche Fehler der Behörden im Umgang mit dem als Gefährder eingestuften Anis Amri herauszuarbeiten.
Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte erklärt, eine Abschiebehaft für Amri sei rechtlich nicht möglich gewesen. Das bezweifeln die Oppositionsfraktionen.
Kretschmer stärkt Jäger nun den Rücken. In seinem schriftlichen Gutachten heißt es: “Im Zuge meiner Überprüfungen habe ich im Hinblick auf den durch Anis Amri verübten Anschlag vom 19. Dezember 2016 keine durchgreifenden Anhaltspunkte für ein relevantes Fehlverhalten oder für relevante Versäumnisse von Stellen und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen gefunden. Das betrifft sowohl die strafrechtliche, aufenthaltsrechtliche als auch polizeiliche Beurteilung. “
“Da ist nichts, womit man ihn strafrechtlich hätte fassen können”, sagte Kretschmer über Amri.