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Arkansas: Berufungsgericht hebt Hinrichtungsstopp auf

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Die Bundesstaat Arkansas hat in einer Berufung gegen einen Hinrichtungsaufschub Recht erhalten. In einem anderen Verfahren wurden zwei Exekutionen aber gestoppt.
Der US-Bundesstaat Arkansas hat im juristischen Streit um geplante Hinrichtungen einen Teilsieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht hob einen generellen Hinrichtungsaufschub auf, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Allerdings hatte der Oberste Gerichtshof des Staates in einem anderen Verfahren zwei für Montagabend geplante Exekutionen zuvor ebenfalls blockiert. Diese Entscheidung hat zunächst weiterhin Bestand.
Ursprünglich sollten in Arkansas ab Ostermontag bis zum 27. April acht Häftlinge hingerichtet werden. Das Vorhaben hatte massive Proteste ausgelöst. Eine Bundesrichterin stoppte die Exekutionen am Samstag vorerst. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der Häftlinge gegen eine Hinrichtung mithilfe des umstrittenen Mittels Midazolam. Sie argumentierte, falls die Häftlinge durch Midazolam nicht ausreichend betäubt werden, würden sie vor ihrem Tod schwere Schmerzen
erleiden.

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