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Deniz Yücel: Der Weg für deutsches Schutzrecht ist bald frei

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Der Journalist Deniz Yücel bekommt heute in der türkischen Untersuchungshaft Besuch von einem deutschen Diplomaten. Auch als Doppelstaatler hat er das Recht dazu.
Rund sieben Wochen nach der Festnahme des deutschtürkischen Journalisten Deniz Yücel gestattet Ankara nun deutschen Diplomaten zum ersten Mal, den Inhaftierten zu besuchen. Am Montag hatten die türkischen Behörden dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, dass Yücel ab sofort von der Botschaft betreut werden dürfe. Der deutsche Generalkonsul Georg Birgelen trifft den 43-jährigen Welt -Korrespondenten am Dienstag im Gefängnis.
Vergangene Woche kündigten die Anwälte Yücels an, vor das türkische Verfassungsgericht zu ziehen. Sie beantragen die Freilassung des Springer-Journalisten aus der Untersuchungshaft, in der er seit Februar sitzt. Yücel besitzt die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft – deshalb verweigerte die Türkei ihm konsularischen Beistand Deutschlands.
Das Auswärtige Amt, das Justizministerium und das Kanzleramt hätten sich schon “intensivst” und auf vielen Kanälen mit dem Fall Yücel befasst, sagen Regierungsmitglieder. Allerdings will niemand zitiert werden. Auch der Springer-Verlag kümmert sich. Friede Springer, Haupteigentümerin des Springer-Konzerns, soll gerüchteweise ihre guten Kontakte zur Kanzlerin aktiviert haben.
Wenn ein Deutschtürke mit zwei Pässen in der Türkei in Schwierigkeiten gerät, ist zunächst tatsächlich Ankara und nicht Berlin für ihn verantwortlich. Doch es gibt Ausnahmen: Dafür sorgt das sogenannte diplomatische Schutzrecht im Völkerrecht.

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