Im Netz taucht immer wieder die Behauptung auf, in Deutschland gebe es noch die Todesstrafe. Tatsächlich ist sie in der Hessischen Landesverfassung noch verankert. Laut Artikel 21 kann ein Mensch „bei besonders schweren Verbrechen“ zum Tode verurteilt werden. Was bedeutet das? Von Jenny Stern.
Im Netz taucht immer wieder die Behauptung auf, in Deutschland gebe es noch die Todesstrafe. Tatsächlich ist sie in der Hessischen Landesverfassung noch verankert. Laut Artikel 21 kann ein Mensch „bei besonders schweren Verbrechen“ zum Tode verurteilt werden. Was bedeutet das? „Bin kein Befürworter der Todesstrafe… aber in Deutschland gibt es genauso die Todesstrafe, siehe Hessen! […] Kümmert euch erst mal um euren eigenen Müll.“ Kommentare wie dieser tauchen immer wieder in den sozialen Netzwerken auf, wenn es um die Todesstrafe in Iran geht oder die aktuelle Diskussion in der Türkei. Ein zweiter Nutzer geht sogar noch weiter: „Es gibt die Todesstrafe in Europa […] laut EU Vertrag von Lissabon siehe Grundrechtecharta.“ Was ist dran an diesen Behauptungen?
Was ist mit Hessen? In der Hessischen Landesverfassung ist die Todesstrafe tatsächlich noch verankert. Laut Artikel 21 kann ein Mensch „bei besonders schweren Verbrechen“ zum Tode verurteilt werden. Rechtsexperte Bauer erklärt aber: Da das Grundgesetz als Verfassung Deutschlands über dem Recht der Bundesländer steht, hat der Passus keine Bedeutung. Artikel 31 des Grundgesetzes besagt nämlich, dass Bundesrecht das Länderrecht bricht. Das heißt: Es gilt zunächst das, was im Grundgesetz steht. Die Todesstrafe in der Hessischen Verfassung spielt also keine Rolle.
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Deutschland — in German Historisches Relikt: Gibt es die Todesstrafe in Deutschland?