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Arbeit: Chef muss auch bei Änderungskündigung Fristen einhalten

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Mainz (dpa/tmn) – Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt. Der Chef muss sich hierbei ebenfalls an die
Mainz (dpa/tmn) – Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt. Der Chef muss sich hierbei ebenfalls an die ordentliche Kündigungsfrist halten.
Wenn der Arbeitgeber diese Regel nicht befolgt, kann die Kündigung unwirksam werden. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 4 Sa 66/15) , wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im verhandelten Fall arbeitete der Schlosser seit 1996 in dem Betrieb. Im August 2014 sprach sein Arbeitgeber ihm eine Änderungskündigung aus.

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