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EU-Kommission verhängt Rekord-Buße

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Google bevorzugt seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber der Konkurrenz, befindet die EU-Kommission und verhängt 2,42 Milliarden…
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Die EU-Kommission verhängt eine Rekord-Wettbewerbsbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen Google. Die Suchmaschine benachteilige Konkurrenten bei der Online-Produktsuche, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Sollte die Tochtergesellschaft von Alphabet das Verhalten innerhalb von 90 Tagen nicht abstellen, könnten bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld verhängt werden. Im ersten Quartal 2017 hat Alphabet 5,43 Milliarden Dollar Gewinn verbuchen können, bei einem Umsatz von 24,75 Milliarden Dollar.
Der Konzern habe „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben plaziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“. Google habe anderen Unternehmen so die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
. @Google gave illegal advantage to own comparison shopping service by abusing its search dominance: It must stop & pay fine of €2,4 bn.
„Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“ Mit den nun verhängten 2,42 Milliarden Euro gegen Google bleibt die EU-Kommission allerdings deutlich hinter der zulässigen Höchststrafe zurück, die sich auf zehn Prozent der Jahreseinnahmen von Google und damit auf bis zu rund acht Milliarden Euro beliefe.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern plazierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten das als Bevorzugung eigener Google-Dienste.
„Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu“, erklärte Google in einem Blogeintrag im vergangenen Herbst. Die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.

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