Hamburg (dpa) – Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das
Hamburg (dpa) – Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, entschied das Gericht.
Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Camp-Veranstalter können allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, was sie bereits angekündigt hatten. Sie erwarten bis spätestens 30. Juni eine Entscheidung.
Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) , gegen das die Protestierer mobil machen, findet am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe statt.
Mit dem Entscheid gilt wieder das Verbot der Stadt Hamburg, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Das Bezirksamt Nord hatte das Verbot mit der Grünanlagenverordnung begründet.
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Deutschland — in German International – Gericht: Kein G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark