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Verbraucher: Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1. Juli

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Düsseldorf (dpa/tmn) – Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zu diesem Stichtag angehoben. Darauf macht
Düsseldorf (dpa/tmn) – Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zu diesem Stichtag angehoben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam.
Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80 Euro geschützt. Besteht Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge – 426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Die neuen Grenzen müssen bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen automatisch von Arbeitgebern beachtet werden. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird.

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