Medienberichten zufolge nutzten Bundeswehrgeneräle Regierungsflugzeuge für Dienstreisen. Obwohl sie nicht zu der Gruppe der Berechtigten gehören.
Nach Recherchen der Funke Mediengruppe nutzen Bundeswehrgeneräle offenbar die Flugbereitschaft von Regierungsflugzeugen für Dienstreisen, obwohl sie dazu generell nicht berechtigt sind. Unter Berufung auf interne E-Mails der Flugbereitschaft melden die Zeitungen, diese Flüge würden als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen.
Die Regierungsmaschinen stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung. Anfrageberechtigt sind beispielsweise der Bundespräsident und die Mitglieder der Bundesregierung oder auch die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag. Deren Reisen müssen vom Verteidigungsministerium genehmig weredn.
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Deutschland — in German Bundeswehr: Generäle gaben Dienstreisen als Trainingsflüge an