Das polnische Parlament veröffentlichte eine Expertise: Polens Verzicht auf Reparationszahlungen im Jahr 1953 sei verfassungswidrig gewesen.
Polen stehen nach einer Expertise des polnischen Parlaments Entschädigungen von Deutschland für die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zu. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Sejm wurde am Montag veröffentlicht.
Darin heißt es: “Es ist legitim zu sagen, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland hat und die Behauptung, dass die Ansprüche abgelaufen oder verjährt seien, ist unbegründet.”
Die Erklärung der polnischen Regierung aus dem Jahr 1953 über den Verzicht auf Reparationszahlungen sei verfassungswidrig gewesen und nur auf Druck der Sowjetunion erfolgt. Außerdem habe sie nur die DDR betroffen, heißt es in der Begründung.