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OVG entscheidet über Mindestgröße von Polizisten

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Ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen geforderte Mindestgröße für männliche Polizeibewerber von 1,68 Meter zulässig? Über diese Frage entscheidet heute das
Ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen geforderte Mindestgröße für männliche Polizeibewerber von 1,68 Meter zulässig? Über diese Frage entscheidet heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Geklagt hatte ein heute 32 Jahre alter Mann, der wegen seiner Körpergröße von 1,66 Meter bei der Landespolizei NRW nicht genommen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem Mann in erster Instanz Recht gegeben und entschieden, dass er nicht wegen seiner zu geringen Körpergröße abgelehnt werden darf. Gegen diese Entscheidung hatte das Land Berufung eingelegt.
Das Urteil hat voraussichtlich Bedeutung über den Einzelfall hinaus. “Es gibt sieben weitere anhängige Verfahren beim Oberverwaltungsgericht zum Thema Mindestgröße bei der Polizei in NRW”, sagte Gudrun Dahme, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Münster.

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