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Beschluss: Hartz-4-Empfänger ohne Anspruch auf Wohnkostenübernahme

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Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag die Klage einer Arbeitslosen ab, die in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt.
Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber “keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat”, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Vielmehr dürften Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im “unteren Preissegment” üblich sei. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.)
Die Beschwerde kam von einer Frau, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht. Das Jobcenter hatte die Miet- und Heizkosten für ihre 77 Quadratmeter große Wohnung zunächst ganz, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen.

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