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Hartz-IV-Urteil: Nicht jede Miete muss übernommen werden

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77 Quadratmeter für eine Person. Das wollte ein Jobcenter einer Hartz-IV-Empfängerin nicht bezahlen und übernahm die Kosten für die Wohnung nur noch teilweise. Die Frau sah ihre Grundrechte verletzt und klagte. Das Verfassungsgericht wies ihre Beschwerde ab.
77 Quadratmeter für eine Person. Das wollte ein Jobcenter einer Hartz-IV-Empfängerin nicht bezahlen und übernahm die Kosten für die Wohnung nur noch teilweise. Die Frau sah ihre Grundrechte verletzt und klagte. Das Verfassungsgericht wies ihre Beschwerde ab.
Es geht um eine der Kernfragen beim Hartz-IV-Bezug: Wie groß ist die Wohnung und wie teuer darf sie sein? Das Verfassungsgericht hat jetzt bestätigt: Nicht jede Miete muss übernommen werden. Es ist in Ordnung, wenn nur Wohnungen « mit bescheidenem Zuschnitt » bezahlt werden.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung in Baden-Württemberg lebt. Zunächst hatte das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise übernommen. In ihrer Verfassungsbeschwerde gab die Klägerin an, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein.

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