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Unterstützer enttäuscht nach Urteil zu Abtreibungs-Werbung

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Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte die Medizinerin
Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte die Medizinerin Kristina Hänel am Freitag. Belangt wurde sie für einen Link auf ihrer Internetseite. “Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache”, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Am Abend demonstrierten Unterstützer der Ärztin in Frankfurt. Während das “Bündnis für körperliche Selbstbestimmung” von 400 Demonstranten sprach, zählte die Polizei 200 Teilnehmer.
Die Anwältin der Gießener Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: “Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt”, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil.

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