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Yoko Ono vs. "Yoko Mono": Entscheidung um Kneipennamen

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Im Rechtsstreit zwischen John Lennons Witwe Yoko Ono und einem Hamburger Barbesitzer um die Verwendung des Namens ‘Yoko Mono’ soll heute eine Entscheidung
Im Rechtsstreit zwischen John Lennons Witwe Yoko Ono und einem Hamburger Barbesitzer um die Verwendung des Namens “Yoko Mono” soll heute eine Entscheidung fallen. Dann will das Hamburger Zivilgericht verkünden, ob Nima Garous-Pour seine Kneipe künftig wieder “Yoko Mono” nennen darf. Dies war ihm per einstweiliger Verfügung untersagt worden. Yoko Ono und ihre Rechtsvertreter argumentieren, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

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