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Was liegen bleibt: Ohne Regierung kein Haushalt

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So lange es nur eine geschäftsführende Regierung gibt, bleibt so manches liegen. So kann der Haushalt für 2018 nicht verabschiedet werden. Zwar droht kein Zahlungsausfall wie in den USA, es geht jedoch auch nichts vorwärts. Von Sandra Stalinski.
So lange es nur eine geschäftsführende Regierung gibt, bleibt so manches liegen. So kann der Haushalt für 2018 nicht verabschiedet werden. Zwar droht kein Zahlungsausfall wie in den USA, es geht jedoch auch nichts vorwärts.
Die Regierungsbildung zieht sich zäh in die Länge. Doch wer sich fragt, ob in Deutschland deshalb bald Stillstand droht, kann beruhigt werden. Eine Staatskrise ist nicht in Sicht. Auch müssen Beamte nicht um ihre Gehälter fürchten oder Bauvorhaben gestoppt werden.
Allerdings wird es vermutlich bis weit ins neue Jahr hinein auch kein Geld für neue Projekte und Investitionen geben. Denn so lange die Bundesregierung nur geschäftsführend im Amt ist, wird es auch keinen neuen Haushalt geben.
Ganz ungewöhnlich ist eine solche Verzögerung in einem Bundestagswahljahr allerdings nicht. Auch nach der Wahl 2013 stand der neue Haushalt erst im Sommer des Folgejahres. Damals war die Regierungsbildung aber bereits im Dezember abgeschlossen. Diesmal dürfte es also noch deutlich länger dauern.
Zwar gibt es bereits einen Haushaltsentwurf für 2018, der – so das gängige Prozedere – bereits im Sommer von der schwarz-roten Regierung beschlossen wurde. Doch die weiteren Beratungen dazu liegen vorerst brach. In der Zwischenzeit wird der Haushalt für 2017 fortgeschrieben.
Vorläufige Haushaltsführung nennt man das, geregelt in Artikel 111 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung und damit der geschäftsführende Finanzminister Peter Altmaier werden darin ermächtigt, alle Ausgaben zu tätigen, die nötig sind. Dazu zählen beispielsweise die Gehälter von Staatsbediensteten, die Ausgaben für gesetzlich beschlossene Maßnahmen, der Unterhalt von Gebäuden oder Sozialleistungen wie das Elterngeld oder die Zuschüsse zur Rentenkasse.

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