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Bundesgerichtshof: BGH hebt Freisprüche im Prozess um "Scharia-Polizei" auf

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In Westen mit dem Aufdruck “Sharia Police” hatten sieben Männer in Wuppertal als Sittenwächter Muslime angesprochen. Der Vorwurf “Verstoß gegen das Uniformverbot” muss neu verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Wuppertaler Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck „Sharia Police“ gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht am Donnerstag.
Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben.

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